STZ IT-BusinessConsulting

 

Rahmenbedingungen für die Schulungen

Allgemeines

Sofern nicht anders vereinbart, liegen allen Leistungen des STZ IT-BusinessConsulting, STZ-ETC die PDFAllgemeinen Geschäftsbedingungen der Steinbeis GmbH & Co. KG für Technologietransfer (StC) zugrunde.

STZ IT-BusinessConsulting erbringt in den Ländern Deutschland und Schweiz, STZ-ETC in Österreich folgende Leistungen:

Leistungen bei offenen Schulungen

  • Bereitstellung der erforderlichen Software und Räume für die Dauer des Kurses.
  • Präsentation der Trainingsinhalte gemäß Kursbeschreibung (siehe diese Webseite).
  • Der Referent kann Kursinhalte nach seinem Ermessen unterschiedlich gewichten.
  • Standard Kursunterlagen je nach Verfügbarkeit in Deutsch und Englisch lt. Preisliste.
  • Bestätigung der Teilnahme durch ein persönliches Teilnahmezertifikat.

Leistungen bei firmenspezifischen Schulungen

  • Präsentation der Trainingsinhalte gemäß Kursbeschreibung (siehe diese Webseite) bzw. nach Absprache.
  • Der Kunde kann Kursinhalte in Absprache mit dem Referenten unterschiedlich gewichten.
  • Standard Kursunterlagen je nach Verfügbarkeit in Deutsch und Englisch lt. Preisliste.
  • Bestätigung der Teilnahme durch ein persönliches Teilnahmezertifikat.

Leistungen beim Project Coaching

  • Leistungen im Rahmen des Projekt Coachings werden mit der jeweiligen Projektleitung bzw. dem Kunden abgestimmt.
  • Sämtliche Tätigkeiten werden protokolliert und von der Projektleitung abgenommen.

Anmeldung / Buchung

Der besseren Planung wegen sollten Anmeldungen möglichst frühzeitig vorgenommen werden, spätestens jedoch 14 Tage vor Kursbeginn. Liegen zu diesem Zeitpunkt bereits mindestens 6 verbindliche Buchungen vor, sind Anmeldungen bis zum Kursbeginn möglich. Nach erfolgter Anmeldung erhält der Kunde eine Bestätigung per E-Mail, in der die Teilnehmer benannt sind. Mit dieser Bestätigung ist die Anmeldung verbindlich.

Ab 6 Teilnehmern werden die Kurse an dem im Schulungsplan ausgewiesenen Ort durchgeführt. Bei einer Teilnehmerzahl zwischen 3 und 5 Teilnehmern findet der Kurs an den Standorten Freiburg oder Lörrach statt.

Termine / Buchungen für firmenspezifische (Inhouse) Schulungen und Project Coaching können individuell vereinbart werden. Das STZ erstellt hierfür – basierend auf der jeweils gültigen Preisliste bzw. Vereinbarung - ein individuelles Angebot, in dem Ort, Inhalte, Termine und evtl. Sonderregelungen definiert sind.

Rücktritt des Kunden bei gebuchten Terminen

Offene Schulungen: Für Rücktritte, die innerhalb 14 Tage vor Schulungsbeginn eingehen, wird eine Bearbeitungsgebühr von € 150,– fällig. Bei Rücktritt innerhalb einer Woche vor Beginn berechnet das STZ den
vollen Preis, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass dem STZ kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei Nichterscheinen wird die gesamte Gebühr in Rechnung gestellt. Anstelle des absagenden Teilnehmers kann jederzeit ohne zusätzliche Kosten ein Ersatzteilnehmer benannt werden.

Firmenspezifische (Inhouse) Schulungen: Verbindliche Termine können nur bis zu zwei Wochen vor Beginn verschoben oder storniert werden. Danach eingehende Rücktritte werden mit einer Stornogebühr in Höhe
von 50 % des Auftragswerts belastet, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass dem STZ kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei Rücktritt innerhalb einer Woche vor dem vereinbarten Termin ist der gesamte Auftragswert fällig.

Änderungen und Absagen von Terminen durch das STZ

Offene Schulungen: Das STZ behält sich das Recht vor, Kurs- und Schulungsinhalte geringfügig zu modifizieren sowie bei rechtzeitiger Vorankündigung Termin- und Ortsverschiebungen vorzunehmen. Kann der
Teilnehmer infolge einer Termin- oder Ortsverschiebung den Termin nicht wahrnehmen, steht ihm das Recht zur kostenlosen Umbuchung auf einen Ersatztermin zu. Das STZ ist bis zu einer Woche vor Kursbeginn
berechtigt, den Kurs abzusagen, wenn eine zu geringe Teilnehmerzahl die wirtschaftliche Durchführung nicht erlaubt. Das STZ wird sich in diesem Fall jedoch um eine Ersatzlösung bemühen.

Bei kurzfristiger Erkrankung des Referenten behält sich das STZ eine Terminverschiebung vor.

Firmenspezifische (Inhouse) Schulungen: Terminverschiebungen werden mit dem Kunden abgestimmt bzw. sind im jeweiligen Angebot geregelt.

Terminverschiebungen im Project Coaching müssen mit der jeweiligen Projektleitung abgestimmt werden.